Spezifizierungen der „Ranglistenordnung“ für die 505er Regatten, gültig ab 01.01.2024:
Mindestanzahl Boote, um Ranglistenpunkte zu vergeben: 8 gestartete Boote.
Für eine Rangliste Mindestanzahl von ausgeschriebenen Wettfahrten: 3.
Die Anzahl der Wertungen einer Regatta für die Rangliste (Multiplikator) ist standardmäßig gleich der Anzahl der gesegelten Wettfahrten, mit folgenden Begrenzungen:
- eine Regatta mit mehr als zwei ausgeschriebenen Wettfahrttagen kann maximal 5x gewertet werden, es müssen dafür aber mindestens 6 Wettfahrten gesegelt werden (= Standard DSV Ranglistenordnung),
- eine Regatta mit zwei ausgeschriebenen Wettfahrttagen kann maximal 4x gewertet werden (= Standard DSV Ranglistenordnung, wenn mindestens 4 Wettfahrten gesegelt wurden),
- eine Regatta mit einem ausgeschriebenen Wettfahrttag kann maximal 3x gewertet werden (4 gesegelte Wettfahrten = 3 Wertungen, 3 Wettfahrten = 2 Wertungen, 2 oder 1 Wettfahrt = 1 Wertung)
- eine Ranglistenregatta muss mit mindestens 3 Wettfahrten ausgeschrieben werden.
Dies gilt auch für Regattaserien, die an nicht zusammenhängenden Tagen ausgeschrieben sind und z.B. nach Yardstick ausgesegelt werden. Für diese zählen nur die Läufe, bei denen jeweils 8 Boote gestartet sind. Die Anzahl der Wertungen entspricht der bei Eintagesregatten.
Beispiel: Mittwochs-Clubregatten, die über 10 Wochen ausgeschrieben werden, können in 3 Ranglistenregatten á 3 Mittwoche aufgeteilt, bei denen je 1 Wettfahrt stattfindet (Mindestanzahl Wettfahrten = 3), oder als eine Ranglistenregatta mit 10 Läufen gesegelt werden. Die Anzahl der Wertungen für die Rangliste richtet sich hier nach der Anzahl der Wettfahrten, an denen mindestens 8 505er gestartet sind. Wir haben diese gegenüber den Blockregatten verschärfte Regel für die nicht zusammenhängenden Regattaserien gewählt, da sonst an einer Serie mit z.B. 8 Wettfahrten zu jeder Wettfahrt ein Boot mit jeweils einem anderen Steuermann auflaufen könnte und am Ende 8 erste Plätze vergeben werden müssen. Damit ist auch schon klar, dass sich die für den DSV relevanten Ranglistenpunkte nach dem Steuermann richten bzw. für den Steuermann zählen. Der Ranglistenfaktor für Serienregatten ist immer 1,00“. Ab vier Läufen kann das schlechteste Ergebnis, ab 9 Läufen auch das zweitschlechteste gestrichen werden. Damit eine nicht zusammenhängende Regattaserie überhaupt als Rangliste gewertet werden kann, ist die Übermittlung der Ergebnisses nach Beendigung der Serie an den Sportwart durch einen der Teilnehmer/des Veranstalters Voraussetzung